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Bauüberwachung


Kontrolle durch Auftraggeber und Auftragnehmer

Für die Bauüberwachung werden auch die Begriffe Bauleitung, Bauoberleitung oder Objektüberwachung synonym verwendet. Die Bauüberwachung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle.

Die Bauüberwachung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Der Begriff Bauüberwachung wird dabei sowohl für die Überwachung durch die Seite des Bauherrn als auch für die Seite des ausführenden Bauunternehmens verwendet. Der Einsatz der Bauüberwachung wird ganz unterschiedlich gehandhabt. Gerade bei großen und umfangreichen Bauvorhaben setzt der Auftraggeber oftmals Bauüberwacher ein. Diese überwachen und überprüfen die zu erbringenden Leistungen und koordinieren die Gewerke sowie sonstige Beteiligte. Zur Klärung von technischen Fragen stehen sie mit dem Bauherrn in Verbindung. Die Bauüberwachung durch die Auftragnehmer koordiniert beispielsweise den Personaleinsatz oder Materiallieferungen. Sie fungiert gleichermaßen als unmittelbarer Ansprechpartner für die Auftraggeber oder wiederum deren Bauüberwachung.

Grundleistungen bei der Bauüberwachung auf Seiten des Auftraggebers

Die Grundleistungen der Bauüberwachung und der örtlichen Bauüberwachung können aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI abgeleitet werden. Eine Grundleistung bei der örtlichen Bauüberwachung ist demnach beispielsweise die Überwachung der Ausführung mit Blick auf die genehmigten Unterlagen oder auf den Bauvertrag. Die örtliche Bauüberwachung ist auch dafür verantwortlich, dass die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften erfolgen. Darüber hinaus kennzeichnet die Bauüberwachung das Baugelände und führt ein Bautagebuch. Sie wirkt bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen genauso mit wie bei behördlichen Abnahmen und übernimmt gegebenenfalls Teile der Rechnungsprüfung. Sollten Mängel festgestellt werden, überwacht die Objektüberwachung die Beseitigung der Mängel.

Leistungen durch die Bauleitung des Auftragnehmers

Auf Seiten der Auftragnehmer gewährleistet die Bauüberwachung in erster Linie die Ausführung der Arbeiten. Dabei wird darauf geachtet, dass sämtliche Leistungen termingerecht, in adäquater Qualität und wirtschaftlich angemessen ausgeführt werden. Zusätzlich sind die Aspekte Sicherheit, Umweltschutz und Gesundheitsschutz in vollem Umfang auf Grundlage bestehender Vorschriften und Regeln zu berücksichtigen. Der Bauführer der Bauüberwachung vertritt den Firmeninhaber. So ist er in der Regel dafür verantwortlich, dass gesetzliche, berufsgenossenschaftliche und behördliche Verpflichtungen erfüllt werden. Auf Kleinbaustellen übernimmt der Vorarbeiter oder Polier in Abwesenheit des Bauführers die Vertretung. Aufgaben der Bauüberwachung sind beispielsweise das Controlling, die Koordination der Subunternehmer, die Kosten- und Leistungsmeldung sowie die unverzügliche Anzeige von Baubehinderungen.