Das Bauordnungsrecht beinhaltet vor allem Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Rückbau von Bauwerken. Es wird auf Länderebene in der Bauordnung geregelt.
Unter dem Bauordnungsrecht, früher Baupolizeirecht genannt, sind diejenigen Vorschriften zu verstehen, welche sich mit dem Wie der Bebauung eines Grundstücks befassen. An erster Stelle sind hier die einzelnen Landesbauordnungen zu nennen.