Der Bauherr hat das Recht, sämtliche Beteiligten frei zu bestimmen. Er entscheidet unter Berücksichtigung bestehender Vorgaben und Gesetze, wie sein Bauprojekt realisiert wird. Darüber hinaus ist der Bauherr verpflichtet, die notwendigen Abnahmen vornehmen zu lassen und die beteiligten Firmen und Personen vertragsgemäß zu vergüten. Private Bauherren werden durch ihre Eigenschaft als Bauherr zu sogenannten Eigenbauunternehmern, also zu einem Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten. Jeder Bauherr hat eine ganze Reihe unterschiedlicher Rechte und Pflichten, die er berücksichtigen muss.
Die Pflichten für Bauherren sind vielfältig. Bauordnungsrechtliche Pflichten sind in den jeweiligen Landesbauverordnungen geregelt. Außerdem muss ein Bauherr die Verkehrssicherheit wahren, er darf diese Pflicht aber dem beauftragten Bauleiter oder Unternehmen übertragen. Anfänglich stellt der Bauherr oder die dafür bestellte Person oder Firma einen Bauantrag bei den zuständigen Behörden. Üblicherweise werden den Unterlagen ein Lageplan, Bauzeichnungen und eine Baubeschreibung samt Statik beigefügt. Je nach Umfang des Bauvorhabens hat der Bauherr beteiligte Personen für bestimmte Positionen zu benennen. Dazu gehören beispielsweise der Bauleiter, der Sicherheitsbeauftragte oder der Gesundheitskoordinator. Im weiteren Verlauf des Bauprojekts verantwortet der Bauherr die sachgemäße und sichere Baudurchführung. Aus diesem Grund sollten die Fachkräfte über ausreichende Fachkenntnis und umfassende Erfahrungen verfügen. Der Bauherr verantwortet ferner, dass sämtliche Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
Damit die Anforderungen an einen Bau gewährleistet sind, werden in der Regel fachkundige Personen für die relevanten Bauaspekte berufen. Der Bauherr bleibt dennoch rechtlich wie wirtschaftlich in der Verantwortung. Als Bauherr hat er Rechte, die er umfänglich wahrnehmen kann. So kann er auf die Einhaltung von verabredeten Terminen bestehen. Außerdem erhält er bei der Bauabnahme ein schriftliches Protokoll. Der Bauherr darf einen Teil der Bausumme während der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten. Zusätzlich darf er Mängel und Schäden rügen und darauf beharren, dass sie beseitigt werden. Wenn der Bauherr Unternehmen beauftragt, hat er das Recht, dass die Leistungen wie vereinbart erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, kann er der Firma gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen – selbst dann, wenn diese andere Unternehmen mit den Leistungen beauftragt hat. Da die Rechte und Pflichten eines Bauherrn vielfältig sind, ist es in jedem Fall ratsam, sich als Bauherr kompetent und ausführlich beraten sowie während des Bauvorhabens begleiten zu lassen.