Die Erwartung von Bauland schlägt sich normalerweise in einem bereits höheren Preis am Markt nieder. In jedem Fall liegt es in der Hand der Gemeinde, ob ein im FNP als Siedlungsgebiet vorgesehenes Land tatsächlich zu Bauland gemacht wird. Dazu müssen die Gemeinde oder ein Investor einen Bebauungsplan aufstellen oder das Gebiet von der Gemeinde zum Ortsteil erklärt werden. All diese Fragen werden Ihnen in der Baubehörde Ihrer Gemeinde beantwortet. Hüten Sie sich vor dem Kauf von Bauerwartungsland, wenn die Erwartung auf allzu dünnen Beinen steht. Dies wäre Spekulation, die auch schief gehen kann. Auch wenn im Grundstückskaufvertrag der Begriff Bauerwartungsland verwendet wird, ist dies keine Garantie dafür, dass Sie ein Grundstück erwerben, welches später tatsächlich einmal bebaubar wird.