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Baubetreuung


Vorbereitung und Durchführung eines Baus durch Dritte

Baubetreuung ist eine für Bauherren wichtige Dienstleistung, die die Planung, Koordinierung, Prüfung, Überwachung sowie Abrechnung eines Bauvorhabens teilweise oder gänzlich umfasst.

Professionelle Baubetreuung

Eine professionelle Baubetreuung spart Zeit und Nerven. In Abhängigkeit von Größe und Art eines Bauhabens kann sich der Bauherr an einen freien Bauingenieur, einen freien Architekten oder eine Fachfirma wenden. Ein Baubetreuer erbringt in der Regel keine baulichen Dienstleistungen, sondern ist im Namen des Bauherrn für die Planung und Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen zuständig. Der Bauherr muss zuvor prüfen, wer dazu in der Lage und befugt ist und die Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Verordnungen und Gesetze ausführen kann. Erst dann können die baulichen Maßnahmen detailliert vertraglich festgeschrieben und die entsprechenden Vollmachten erteilt werden.

Die Voraussetzungen für eine Baubetreuung

Um den richtigen Baubetreuer zu finden, ist es sinnvoll, Referenzen zu prüfen. Ein Baubetreuer, der auf fremde Rechnung und in fremdem Namen handelt, muss eine Erlaubnis der zuständigen Gemeinde oder Behörde einholen. Selbständige Architekten müssen zudem Mitglieder der zuständigen Architektenkammer und freie Bauingenieure müssen in einer bei der zuständigen Landesingenieurkammer für den Baubereich geführten Liste eingetragen sein. Auch zur Rechtsberatung sowie für Steuerangelegenheiten sind ausschließlich zugelassene und fachlich befähigte Personen befugt.

Geschäftsbesorgungsvertrag oder Werkvertrag

Die Aufgaben eines Baubetreuers richten sich in der Regel nach den im Baubetreuungsvertrag festgelegten allgemeinen Vertragsbedingungen. Damit die einzelnen Formulierungen im Vertrag Rechtsgültigkeit besitzen, sollte sich der Bauherr zuvor rechtlichen Rat einholen. Ein Baubetreuungsvertrag, der als Werkvertrag geschlossen wird, sagt aus, dass der Baubetreuer dem Bauherrn ein Ergebnis – das fertige Bauwerk – übergeben muss. Ein Baubetreuungsvertrag, der als Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen wird und einen Dienstleistungscharakter besitzt, sagt aus, dass der Baubetreuer dem Bauherrn seine Dienste schuldet.

Wirtschaftliche und technische Baubetreuung

Inhaltlich wird zwischen der technischen und der wirtschaftlichen Baubetreuung unterschieden, wobei beide in der Praxis oft ineinander übergehen. Im Einzelnen können sie folgende Punkte beinhalten:

1. Technische Baubetreuung
  • Vorbereitung und Einreichung der Genehmigungsdokumente
  • Ausschreibung und Verteilung der Arbeiten
  • Leitung des Bauvorhabens
  • Abnahme des fertigen Gebäudes im Namen des Bauherrn
  • Begleitung bei der behördlichen Abnahme
  • Umsetzung eventueller Gewährleistungsansprüche

2. Wirtschaftliche Baubetreuung
  • finanzielle Planung des Bauvorhabens
  • Ermittlung der Wirtschaftlichkeit bei Renditeobjekten
  • Beantragung möglicher Fördermittel
  • Prüfung steuerlicher Vorteile
  • Preisgespräche mit Auftragnehmern
  • Zahlungsabwicklung mit allen Beteiligten