Mit der Bauantragsstellung leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein.
Aus den einzelnen Landesbauordnungen oder Bauvorlagebestimmungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Allgemein sind dies: Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie der Nachweis der Standsicherheit. Zur Anfertigung dieser Unterlagen sind Architekten und Bauingenieure berechtigt. Im Zuge der Deregulierung sind viele Vorhaben heute nur noch anzuzeigen oder genehmigungsfrei.