Das Abnahmeprotokoll muss in einfacher Ausführung ausgefertigt werden und nach Beendigung von Ihnen unterzeichnet werden.
Beteiligte, wie Gutachter, sollten im Protokoll benannt werden. Es dürfen keine getrennten Protokolle (also eines vom Unternehmer und eines von Ihnen) erstellt werden, da diese den Zustand des Bauwerks zum Abnahmezeitpunkt widersprüchlich darstellen können.