S&V-Immobilien

Einladung

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Vertrieb
Ladengeschäft:

André und Gerhard Voigt
Stephanstr.25
12167 Berlin

Mobil: 0179 52 63 541
Tel.: 030 22 68 82 61

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Termine nach Vereinbarung

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Auflassungsvormerkung


Die Auflassungsvormerkung ist ein Anspruch auf Eigentumserwerb, der im Grundbuch vorgemerkt wird.

Trotz des unterschriebenen Kaufvertrages ist der Käufer noch lange nicht neuer Eigentümer (hat noch kein dingliches Recht, weil die Eintragung ins Grundbuch längere Zeit dauert). Um seine Interessen zu schützen, lässt man den Notar im Grundbuch den Anspruch auf Eigentumserwerb vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.