S&V-Immobilien

Einladung

1900-smiley face
375301
 B140007
Vertrieb
Ladengeschäft:

André und Gerhard Voigt
Stephanstr.25
12167 Berlin

Mobil: 0179 52 63 541
Tel.: 030 22 68 82 61

info@sv-immoberlin.de

Termine nach Vereinbarung

1 BVFI-Logo-JPG-mit-Zusatz-Zuschnitt

Abgeschlossenheitsbescheinigung


Plant ein Bauherr, in einem Mehrfamilienhaus einzelne Wohnungen zu verkaufen, bescheinigt ihm die Baubehörde, dass die mit Nummern bezeichneten Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Zu den abgeschlossenen Einheiten können auch zusätzliche Räume außerhalb des abgeschlossenen Bereichs gehören, zum Beispiel Keller- oder Speicherräume. Als abgeschlossen können auch Garagenstellplätze gelten, die dauerhaft markiert sind. Diese Bescheinigung ist neben dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum.