Zum einen wird ein solcher Versicherungsschutz von den Banken gefordert, falls die betreffende Immobilie noch finanziert werden muss oder als Sicherheit für eine anderweitige Kreditvergabe dient. Zum anderen ist die Gebäudeversicherung in manchen Regionen auch gesetzlich vorgeschrieben.
Im einzelnen handelt es sich um die
- Feuer-,
- Leitungswasser-,
- Sturm- und Hagel-,
- Elementarschaden-
- und die Glasbruchversicherung.
Sie können diese Versicherungen jeweils einzeln abschließen, auf die eine oder andere verzichten oder mehrere kombiniert abschließen. Diese kombinierten Versicherungen sind die Regel. Mit kombinierten Abschlüssen erhalten Sie bei vielen Versicherungsanbietern günstigere Angebote. So übernehmen diese z.B. auch durch den Schadensfall bedingte Mietausfälle oder die Kosten für eine Ersatzunterkunft.
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ist von bestimmten Bauartklassen und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teurer sind Häuser aus Holz und vor allem solche mit Reetdach.
Zur Ermittlung der Versicherungssumme wird der "gleitende Neuwert" angesetzt. Dieser wird jährlich neu ermittelt. Die Versicherungssumme verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex. Entsprechend verändern sich auch die Versicherungsbeiträge jährlich. Ihre Höhe ist jedoch nicht direkt vom Baukostenindex abhängig, sondern von einem sogenannten Prämienfaktor, der in enger Korrelation mit dem Baukostenindex jährlich neu berechnet wird.