Als Wohnfläche wird die anrechenbare Grundfläche der Wohnräume eines Gebäudes bezeichnet. Die tatsächliche Grundfläche stimmt dabei nicht mit der Wohnfläche überein, da bestimmte Flächen abgezogen werden. Als Wohnfläche in einer Wohnung oder einem Haus gelten laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) die Flächen folgender Räume:
- Wohnzimmer
- Schlaf- und Kinderzimmer
- Küchen
- Esszimmer
- Flure
- Badezimmer und WCs
- Neben- und Abstellräume
Weiterhin können Wintergärten, Balkone, Loggien oder Terrassen ganz bzw. teilweise zur Wohnfläche gerechnet werden. Außen vor bleiben bei der Wohnflächenberechnung nach WoFlV Keller- und Abstellräume außerhalb der Wohnung, Hausflure, Heizungsräume und Garagen sowie Grundflächen mit einer lichten Höhe unter einem Meter. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche gibt es verschiedene Abzugsflächen, so zum Beispiel Bekleidungen, Pfeiler oder Vormauerungen mit einer Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmeter, Treppen mit mehr als drei Stufen oder auch Fenster- und Wandnischen.