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Vereinfachtes Genehmigungsverfahren


Anwendungsbereich und Durchführung für das vereinfachte Genehmigungsverfahren sind in den Landesbauordnungen der Länder unterschiedlich geregelt.

Das vereinfachte Verfahren ist dazu gedacht, die Genehmigungsbehörden zu entlasten und die Wartezeiten zu verkürzen. Dazu werden nur bestimmte Punkte der Bauvorlage geprüft. Für den Antragsteller vereinfacht sich nichts. Er hat alle üblichen Bauvorlagen einzureichen, Fertigstellungen anzuzeigen und Nachweise zu erbringen. Lediglich die Bearbeitungszeit kann sich verkürzen. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird dem Bauherrn und dem Entwurfsverfasser mehr Eigenverantwortung überlassen. Die Behörde prüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur in den wichtigsten Punkten.

Im Vereinfachten Verfahren sind die Anforderungen in der Regel diese:
Bauvorlagen
Anzahl der Ausführungen
Bauantrag
3-fach

Baubeschreibung 3-fach Berechnungen des umbauten Raumes (DIN 277) und des Rohbau- und Herstellungswertes 3-fach Berechnung der zulässigen, vorhandenen und geplanten Grund- und Geschossfläche 3-fach Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind 3-fach einfacher oder qualifizierter Lageplan (Maßstab 1:500) 3-fach Höhenplan ohne NN-Angaben 3-fach Berechnung der versiegelten Flächen des Grundstücks mit Darstellung im Lageplan (bei Bebauungsplänen nach dem 01.01.1991) 3-fach Bauzeichnungen - Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) 3-fach Erklärung des Entwurfsverfassers über die rechtskonforme Entwurfsverfassung 1-fach Erklärung der/des Sachverständigen Baustatikers für bautechnische Nachweise 1-fach Erklärung der/des Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz 1-fach Nachweis des Statikers über die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser der Ingenieurkammer 1-fach Erhebungsbogen für Bautätigkeit 1-fach
Bei Mehrfamilienhäusern wird noch gefordert:
Bauvorlagen Anzahl der Ausführungen Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder mit Lageplan 3-fach Nachweis der erforderlichen Kfz-Stellplätze mit Lageplan 3-fach