Verspricht ein Bauunternehmer oder Architekt dem Bauherrn die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes, so ist hierfür die Vereinbarung eines Pauschalpreises charakteristisch.
Typisch ist die schlüsselfertige Herstellung für den Bauträger, welcher neben der Errichtung des Gebäudes auch noch die Übertragung des Grundstückes schuldet. Doch vorsicht mit diesem Begriff in unklaren Verträgen! Ein Unternehmer versteht mit unter etwas anderes unter schlüsselfertig, nämlich den Zustand ab dem das Haus abschließbar und sicher ist. Dazu müssen Fenster und Türen eingebaut sein, fertig muss es dennoch nicht sein!