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Rohbau


Der Rohbau umfasst alle baulichen Maßnahmen zur Erstellung des Tragwerks und der Dachkonstruktion.
Vom Fundament bis zum Dachstuhl

Im Rohbau wird zunächst das Fundament für das Haus gegossen. Darauf errichten die Handwerker die tragenden Wände – zum Beispiel aus Stein, Holz oder Beton. Stabile Wände lassen sich aus jedem gängigen Baustoff errichten. Auf den Wänden bauen die Zimmerer den Dachstuhl auf. Wenn dieser fertiggestellt ist, wird der Abschluss des Rohbaus traditionell mit dem Richtfest gefeiert. Tragwerk und Rohbau müssen von einem Prüfstatiker gesondert abgenommen werden.

Rohbau: Festlegungen nach Landesbauordnung

Eine rechtsverbindliche Definition für den Rohbau gibt es nicht, aber in einigen Bundesländern werden im bauordnungsrechtlichen Verfahren Rohbauabnahmen beschrieben. So gilt beispielsweise in Niedersachsen nach Paragraf 80 der niedersächsischen Bauordnung ein Rohbau als fertig, wenn die tragenden Teile, die Schornsteine, die Brandwände und die Dachkonstruktion errichtet wurden.


Tipp: Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit dem ausführenden Unternehmen vorher vertraglich zu vereinbaren, welche einzelnen Leistungen zum Rohbau gehören sollen.

Wer errichtet den Rohbau?

Die Errichtung des Rohbaus geschieht in Zusammenarbeit von Architekt und – je nach Größe und Umfang des Bauwerkes – Stahlbetonbauern, Holzbauern und Maurern. All diese Gewerke stellen sicher, dass der Rohbau des Hauses fachgerecht nach den diversen Vorschriften der Bauordnung erbaut wird.

Welche Arbeiten übernimmt der Architekt?

Der Architekt ist dafür zuständig, einen Grundriss und Bauplan nach den statischen Vorschriften und Vorgaben zu entwerfen. Dabei muss er vor allem die Verteilung der tragenden Wände beachten und sicherstellen, dass alle Gesetze der Statik und Physik eingehalten werden, damit es beim Bau oder nach Fertigstellung des Baus nicht zu Statikproblemen oder gravierenden Baumängeln kommt. Bei der Planung des Rohbaus werden normalerweise die Ideen und Wünsche des Bauherren mit einbezogen, solange sie die Statik des Gebäudes nicht gefährden. Während des Bauprozesses übernimmt der Architekt die Funktion des Bauleiters, solange kein explizit dafür bestimmter Bauleiter vorhanden ist. In der Funktion des Bauleiters überwacht der Architekt die Errichtung des Rohbaus und die Einhaltung der im Bauplan festgehaltenen Vorgaben.

Welchen Anteil haben die Stahlbetonbauer am Rohbau?

Stahlbetonbauer beteiligen sich dann am Bau des Rohbaus, wenn ein Haus in Massivbauweise errichtet wird. Dann ist es ihre Aufgabe, den für den Rohbau verwendeten Beton mit Bewehrungsstahl anzureichern, um die Zugkräfte des Bauwerkes zu minimieren. Dabei müssen sie sich strikt an die Vorgaben des Bauplans halten, damit die Statik des Gebäudes nicht gefährdet wird. Die durch die Stahlbetonbauer verwendeten Rohbauteile werden nicht immer auf der Baustelle hergestellt. Besonders große Teile wie Außenwände oder Zwischendecken werden gelegentlich außerhalb gefertigt, an die Baustelle geliefert, dann mit Hilfe eines Krans an der richtigen Stelle platziert und schließlich durch die Stahlbetonbauer fachmännisch mit den anderen Bauteilen verbunden und befestigt.

Wofür sind die Holzbauer zuständig?

Die Zimmerleute beziehungsweise Holzbauer übernehmen die Errichtung aller Holzbauteile am Rohbau. Bei einem Holzhaus umfasst dies das gesamte Tragwerk des Hauses, bei einem Haus aus Stein oder Beton wird meist lediglich der Dachstuhl aus Holzbalken gefertigt. Wird ein Haus nur teilweise aus Holz hergestellt oder in Holztafelbauweise errichtet, übernehmen die Zimmerleute auch diese Aufgaben.

Wer informiert über die Vorgaben und Verordnungen?

Alle rechtlichen Vorgaben zum Rohbau finden Bauherren in der Bauordnung des Bundeslandes, in dem das Gebäude errichtet wird. Diese gibt nicht nur alle Regeln zum Neubau und Umbau eines Gebäudes vor, sondern benennt auch Institutionen und Fachleute, die für die Überwachung und Abnahme des Rohbaus zuständig sind. Bei der Errichtung des Rohbaus muss sich die ausführende Firma streng an die Regulationen der Bauordnung halten. Anderenfalls drohen Strafzahlungen und im schlimmsten Fall der durch die Bauaufsichtsbehörde verhängte Baustopp. Aufgehoben wird dieser nur dann, wenn alle rechtswidrigen Baumängel beseitigt wurden, was mit großen Zusatzkosten verbunden sein kann.

Welche Probleme können beim Rohbau auftreten?

Das häufigste Problem, das bei einem Neubau-Rohbau auftreten kann, ist Feuchtigkeit. Diese ist besonders dann problematisch, wenn sie zu spät bemerkt wird und Zeit hat, das Mauerwerk vollständig zu durchdringen. Dies kann zu massivem Schimmelbefall führen, dessen Beseitigung zur Verzögerung des Baus führen kann. Möglich wird die Feuchtigkeit durch mangelnde Dämmung des Rohbaus im Untergrund beziehungsweise Kellerbereich und durch Fehler in der Bauausführung, aufgrund derer Grund- oder Regenwasser in das Mauerwerk eintreten kann. Wird die Feuchtigkeit zu spät oder gar nicht bemerkt, so kann das Mauerwerk auch nach dem Innenausbau oder sogar nach dem Einzug unter Schimmelbefall leiden. Auch Winterbaustellen leiden oft unter Feuchtigkeit im Mauerwerk, da die Baumaterialen eigentlich nicht darauf ausgelegt sind, bei kalten und feuchten Temperaturen verwendet zu werden. Deswegen kann es besonders auf Winterbaustellen häufig zu Bauverzögerungen kommen, da der Rohbau nach der Fertigstellung noch umfangreich trockengelegt werden muss, bis die gesamte Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk entfernt wurde.

Was folgt nach der Fertigstellung des Rohbaus?

Ist der gesamte Rohbau fertiggestellt, erfolgt die finale Abnahme durch einen Prüfstatiker des Bauaufsichtsamtes. Dieser überprüft die vom Statiker erstellten Berechnungen und stellt so sicher, dass das errichtete Gebäude standsicher ist. Ist die Abnahme durch den Prüfstatiker erfolgt, so kann mit dem Verkleiden der Fassade, dem Einsetzen von Fenstern und Türen, dem Ausbau des Dachstuhls und dem Innenausbau begonnen werden. Je nachdem wie viele Firmen für diese Aufgaben beauftragt wurden, laufen einige dieser Arbeitsschritte parallel ab, um den Bau möglichst schnell abzuschließen.