Während einer notariellen Beurkundung wird von einem Notar eine Urkunde erstellt. Diese weist die Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen, Handlungen oder Aussagen der beteiligten Personen nach. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen einer noteriellen Beurkundung.
Nicht nur der Grundstückskaufvertrag, sondern auch der Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar ist verpflichtet, die am Vertrag Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Urkunde wiederzugeben.