Das Liegenschaftsamt ist zuständig für die Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes einer Gemeinde oder Stadt. Hierzu zählen u.a. Vermietung, Kauf und Verkauf von städtischen Wohnungen, Stadthallen, Kioske, usw. sowie die Verpachtung des städtischen Grundbesitzes (Ackerland, Wiesen, Kleingärten usw.).