Katasteramt: Einmessungspflicht für Grundstücke und Gebäude
Unter dem Katasteramt, auch Vermessungsamt genannt, wird im Allgemeinen eine staatliche oder kommunale Behörde oder Organisationseinheit verstanden, die für das amtliche Vermessungswesen zuständig ist.
Hierzu zählen etwa die Grundstücksvermessung (Katastervermessung) sowie die Führung eines Liegenschaftskatasters. Ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters ist der aktuelle Nachweis über den Grundstücks- und Gebäudebestand. Alle Liegenschaften eines Landesgebietes, also Flurstücke und Gebäude, werden dargestellt und beschrieben. Dies soll sicherstellen, dass im Grundstücks- und Gebäudebereich Geschäfts- und Planungsprozesse reibungslos funktionieren können. Beispielsweise ist eine Beleihung des Gebäudes oder Grundstückes nicht ohne eine Einmessung des Gebäudes bezüglich der Grundstücksgrenzen möglich. Aber auch beim Hausbau ist der Gang zum Katasteramt vielfach unumgänglich.
Pflicht zur Katastervermessung
Im Rahmen eines Hausbaus kann es vorkommen, dass eine Grundstücks- und/oder Gebäudevermessung erfolgen muss. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn zur Bildung neuer Bauflächen bestehende Grundstücke geteilt oder vereint werden. Aber auch sämtliche Gebäude und baulichen Anlagen, die über Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräume verfügen, müssen vermessen werden. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch solche Gebäude, die in ihrem Grundriss verändert werden. Besteht eine Einmessungspflicht, wird eine sogenannte Katastervermessung durchgeführt. Dies umfasst die Festlegung und Prüfung von Flurstücksgrenzen, die Bildung neuer Flurstücke, die Einmessung von Gebäuden oder die Erfassung von Nutzungsgrenzen.
Katasteramt: Unterlagen für den Hausbau
Beim Katasteramt erhalten Bauherren Unterlagen, die für den Hausbau unerlässlich sind. Hierzu zählen unter anderem ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, eine Abzeichnung der Flurkarte und ein amtlicher Lageplan. In dem vom Katasteramt geführten Liegenschaftsbuch sind alle Liegenschaften aufgrund von Vermessungen nachgewiesen und beschrieben. Es enthält Grundstücksangaben und Flurkarten im großen Maßstab. Heutzutage wird das Liegenschaftsbuch jedoch fast ausschließlich in digitaler Form als Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) geführt. Auch eine Flurkarte erhalten Bauherren beim Katasteramt. Hierbei handelt es sich um maßstabsgetreue Karten der Flurstücke mit ihren Grenzen, Nummern und Nutzungsarten sowie den Grundrissen der Gebäude. Auf Basis dieser Karte wird ein amtlicher Lageplan entwickelt, der etwa zur Erstellung des Bauantrags sowie der Bauanzeige oder im Rahmen der Hausbaufinanzierung notwendig ist.