Kataster: Behördliches Verzeichnis von Grundstücken
Der oder das Kataster ist ein von den Behörden geführtes Bestandsverzeichnis aller Liegenschaften (Grundstücke) und Steuerobjekte.
Das Kataster ist ein behördliches Bestandsverzeichnis von Steuerobjekten und im engeren Sinne das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke. Die zuständige Behörde ist das Kataster- oder Vermessungsamt eines Landes oder eines Bezirkes. Zu einem Liegenschaftskataster gehören ein Liegenschaftsbuch und eine Liegenschaftskarte, in denen die Flurstücke geografisch markiert (Form, Flurstücksgrenze, Gebäude, Vermessungspunkte) und näher beschrieben werden (Größe, Art der Nutzung, bauliche Anlagen, Lage/Adresse, Flurstücksnummer, Eigentümer, Grundbuchblattnummer). Das Liegenschaftskataster stellt ein amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung (GBO) dar.
Es dient als Unterlage für das Grundbuch und unterliegt einer permanenten Aktualisierung, z. B. bei Teilungen oder Vereinigungen von Grundstücken, die neue Vermessungen erfordern. Im deutschsprachigen Raum dürfen Katastervermessungen nur durch Ämter und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ausgeführt werden. Die rechtlichen Grundlagen sind in den jeweiligen Vermessungsgesetzen, -verordnungen oder -erlassen der Länder geregelt. Die für die Vermessung erhobene Gebühr ist in der jeweiligen Gebührenordnung festgelegt. Die Liegenschaftskarte (Katasterplan, Flurkarte) und die dazugehörigen vermessungstechnischen Unterlagen (z. B. Koordinaten, Nachweis der Flächenermittlung) genießen nach der Grundbuchordnung (GBO) und dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) öffentlichen Glauben und die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit. Die nur nachrichtlich geführten Einträge (Lage, Größe, Nutzung) nehmen nicht am öffentlichen Glauben teil.
Kataster: Geschichte
Ursprünglich bezeichnete der oder das Kataster ein von den Behörden geführtes Verzeichnis der Steuerpflichtigen eines Landes oder eines Bezirkes (Steuerkataster). Heute ist mit Kataster im engeren Sinne zumeist das Liegenschaftskataster gemeint, das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke. Der Begriff Kataster ist griechisch-lateinischen Ursprungs und leitet sich sprachgeschichtlich ab von dem griechischen Wort katástichon (Liste, Register, Geschäftsbuch) und den lateinischen Rechtswörtern catastrum (Steuerbuch) und capitastrum (Kopfliste, Kopfsteuerverzeichnis).