Eine Grundschuldbestellung entspricht der Zustimmung eines Grundstückeigentümers zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen wird.
Dies ist die notarielle Urkunde der erklärten Zustimmung eines Grundstückeigentümers zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld, verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.