Die Brutto-Grundfläche ist die Summe aller Flächen, die sich aus sämtlichen Grundrissebenen des Gebäudes errechnet. Sie wird Bereich für Bereich und geschossweise ermittelt. Der erste Bereich sind die Flächen, die allseitig geschlossen und überdeckt sind, also der Keller, das Erdgeschoss, das erste und zweite Obergeschoss sowie das Dachgeschoss. Der zweite Bereich sind diejenigen Flächen, die zwar überdacht, jedoch nicht geschlossen sind. Hierzu zählen Durchfahrten, überdachte Loggien, überdachte Balkone oder teilweise überdachte Terrassen. Der dritte Bereich betrifft die nicht überdeckten Flächen wie nicht überdachte Balkone oder Terrassen und wird gemäß Wertermittlungsrichtlinie nicht immer zur BGF hinzugezählt.
Ebenfalls nicht zur BGF gehören:
- dekorative Vor- oder Rücksprünge an den Außenbereichen
- Kellerschächte und Kriechkeller
- Außentreppen
- bestimmte Hohlräume (z. B. durch abgehängte Decken)
- Dachflächen, die nicht nutzbar sind
Häufig wird statt Brutto-Grundfläche auch der Begriff Brutto-Geschossfläche verwendet. In der Norm findet dieser jedoch keine Verwendung.