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Energieausweis


Dokumentation des Energiestandards ist Pflicht
Im Energieausweis wird der Energiestandard eines Gebäudes dokumentiert. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Energieeinsparverordnung geregelt.

Ausgestellt werden darf der Energieausweis zum Beispiel von Architekten und Ingenieuren oder anderen Absolventen eines technischen Studiengangs mit dem Schwerpunktthema Energie. Auch Handwerksmeister in einem energetisch relevanten Gewerk oder staatlich anerkannte Techniker sind berechtigt. Seit 2013 muss der Ausweis bei einer Vermietung oder einem Verkauf vom Besitzer unaufgefordert vorgelegt werden.

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis soll für mehr Transparenz beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien sorgen und auf den ersten Blick offenlegen, welche Heizkosten auf den Bewohner zukommen. Der Ausweis besteht aus vier Seiten, in einer Anlage werden Modernisierungsempfehlungen gegeben. Folgende Inhalte sind für den Energiepass Pflicht:
  • Allgemeine Angaben zum Gebäude wie Adresse, Baujahr, Anlagentechnik und Anzahl der Wohnungen
  • Aussagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien und zum Lüftungskonzept (für Ausweise ab Oktober 2009)
  • Angewandtes Berechnungsverfahren (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
  • Kennwerte für den Energieverbrauch
  • Energetische Einstufung
  • Erläuterungen zu den Berechnungsverfahren
Grundlagen der Berechnung

Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude erstellt, die genannten Werte sind also Durchschnittswerte. Ermittelt werden können diese auf zwei verschiedene Arten: Beim sogenannten Bedarfsausweis bildet der errechnete Energiebedarf des Gebäudes die Berechnungsgrundlage. Die Energiebedarfskennwerte werden aufgrund von Parametern wie Baujahr, Baudokumenten und Heizungsanlage berechnet, denen standardisierte Werte zugrunde liegen. Die Genauigkeit hängt hier von den angenommenen Werten und der Erfahrung des Ausstellers ab. Die Angaben im Verbrauchsausweis basieren auf gemessenen Verbrauchswerten. Der Energieverbrauchskennwert wird anhand des konkreten Verbrauchs ermittelt. Aufgrund des individuellen Heizverhaltens der Bewohner können die Ergebnisse allerdings verfälscht sein.

Der Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger, dafür besitzt er auch weniger Aussagekraft. Welches Verfahren jeweils angewandt werden muss, ist entweder frei wählbar oder hängt von Größe und Baujahr des Gebäudes ab. So müssen zum Beispiel seit Oktober 2008 für Wohngebäude bis vier Wohneinheiten und Datum des Bauantrags vor dem 1. November 1977 zwingend Bedarfsausweise erstellt werden.

Modernisierungspflicht durch den Energieausweis

Der Energieausweis für ein Gebäude ist Pflicht, nicht jedoch die Verbesserung der Energieeffizienz. Im Ausweis wird ausschließlich der Ist-Zustand dokumentiert. Erforderliche Nachrüstungen und Sanierungsmaßnahmen sind in der Energieeinsparverordnung geregelt. Allerdings sind bei hohen Verbrauchswerten eine energetische Gebäudesanierung oder ein Austausch der Heiztechnik zur Reduktion der Energiekosten dringend zu empfehlen.