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EnEV


Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen im Vergleich zum Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen und auf diese Weise dem Klimawandel zu begegnen, wurden verschiedene Instrumente erarbeitet und mithilfe von Gesetzen und Verordnungen ein ordnungspolitischer Rahmen gesetzt. Neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) als wesentliche Komponente der Klimaschutz- und Energiepolitik der Bundesregierung.

Wohn- und Nichtwohngebäude sind für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Mithilfe der EnEV soll der Energiebedarf für Warmwasser und Heizung im Gebäudebereich um rund 30 Prozent reduziert werden.

Geschichte der EnEV

Vor dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 waren im Hinblick auf die Energieeffizienz von Gebäuden die Wärmeschutz- und die Heizungsanlagenverordnung maßgebend. Angesichts steigender Energiepreise sollte der Energieverbrauch durch bauliche Maßnahmen und die Verwendung energiesparender Heiztechniken reduziert werden. Diese beiden Verordnungen wurden schließlich in der EnEV vereint, deren erste Fassung am 1. Februar 2002 in Kraft trat. Die zweite Fassung wurde 2004 verabschiedet. Um die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) umzusetzen, wurde die ab dem 1. Oktober 2007 gültige Novelle erarbeitet. Die bislang letzte in Kraft getretene Änderung ist die Novellierung vom 1. Oktober 2009.

EnEV: Energiestandards beim Hausbau berücksichtigen

Für alle Gebäude, die klimatisiert oder beheizt werden, ist die Energieeinsparverordnung und damit die darin festgelegten Anforderungen an den Wärmedämmstandard sowie die Anlagentechnik bindend. Dies gilt auch für Neubauten. Dabei sind die Richtlinien nicht nur auf den Energieverbrauch begrenzt. Die EnEV schreibt zudem die teilweise Nutzung erneuerbarer Energien vor. Doch dies bedeutet nicht, dass unbedingt eine Photovoltaikanlage installiert werden muss. Alternativ kann diese Regelung mit einer 15 Prozent besseren Wärmedämmung ausgeglichen werden. Ein Gebäude, das die Mindeststandards der EnEV gerade noch erfüllt, verbraucht im Jahr circa 60 bis 70 Kilowattstunden für die Beheizung. Solche Häuser nach EnEV-Standard werden heutzutage in der Regel als Effizienzhäuser bezeichnet. Je nachdem, in welchem Ausmaß der Mindeststandard übertroffen wird, haben sich verschiedene Formen etabliert. So kommt beispielsweise ein Passivhaus mit 25 Prozent der Energie aus, die laut der EnEV für Neubauten zulässig ist. Niedrigenergiehäuser unterschreiten den zulässigen Wert immerhin noch um in Viertel.