EnEV 2012 – relevante Neuerungen für Bauherren
Die Abkürzung EnEV steht für Energieeinsparverordnung und bezeichnet einen wichtigen Baustein in der Klima- und Energiepolitik der deutschen Bundesregierung.
Grundsätzlich stellt die EnEV Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Gebäuden. Wird ein neues Gebäude errichtet, so muss es den Energieverbrauchsobergrenzen genügen, die in der EnEV festgelegt sind. Bis 2013 galt die EnEV 2009, die das Ziel verfolgte, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um rund 30 Prozent zu senken. Durch die EnEV 2012 sollte dann die Verordnung von 2009 abgelöst werden. Die ursprünglich für das erste Quartal 2012 geplante Novellierung konnte jedoch nicht in dem geplanten Zeitrahmen umgesetzt werden. Wenn es um die Novellierung der EnEV 2009 geht, wird trotzdem häufig von der EnEV 2012 gesprochen.
Neuerungen für Hausbesitzer und Bauherren
Mit der neuen EnEV sollen verschiedene Regelungen aus der ursprünglichen Verordnung angepasst bzw. verschärft werden, in einigen Bereichen ändert sich dagegen nichts. Zunächst enthält die sogenannte EnEV 2012 eine Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten um rund 25 Prozent hinsichtlich des Primärenergiebedarfs und durchschnittlich 20 Prozent hinsichtlich der Dämmung der Gebäudehülle. Darüber hinaus sind Verkäufer mit der Neuerung der Verordnung dazu verpflichtet, dem Käufer oder auch einem Mieter den Energieausweis des Gebäudes zu übergeben. Damit soll auch die bereits bestehende Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bei der Hausbesichtigung verdeutlicht werden. Eine besonders für Vermieter und Hausverkäufer wichtige Neuerung ist die Einführung einer Pflicht zur Angabe der energetischen Werte eines Wohngebäudes in Immobilienanzeigen, vor allem bei Inseraten zwecks des Verkaufs oder einer Vermietung der Immobilie. Auch soll die Effizienzklasse des Gebäudes angegeben werden. Dies gilt dann jedoch nur für die Ausstellung neuer Energieausweise für Wohnhäuser, die nach Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellt werden. Ebenfalls von Bedeutung ist die Erweiterung der Austauschpflicht für alte Heizkessel (Jahrgänge 1985 und älter), wobei hiervon nur sogenannte Konstanttemperaturkessel betroffen sind.
Die gesetzliche Grundlage für die geplante EnEV 2012
Grundsätzlich bedarf eine Rechtsverordnung einer gesetzlichen Grundlage. Im Falle der EnEV stellt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) diese Rechtsgrundlage dar. Um die EnEV im Jahr 2012 zu ändern, bedurfte es also zunächst der Änderung des EnEG. Das mittlerweile vierte Gesetz zur Änderung des EnEG ist jedoch erst am 13. Juli 2013 in Kraft getreten, sodass auch die EnEV nicht wie geplant im Jahr 2012 geändert werden könnte, sondern erst 2014 in Kraft treten kann.