Die "Muskelhypothek" ist aber auch beim Erwerb vom Bauträger anzutreffen. Hier kommt es darauf an, dass bereits im Bauträgervertrag klar geregelt wird, welche Arbeiten der Erwerber selbst durchführen möchte. Als Erwerber müssen Sie auch darauf achten, dass der Wert Ihrer Eigenleistungen im Bauträgervertrag angemessen berücksichtigt wird.