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Effizienzhaus 70


Geld und Energie sparen mit dem Effizienzhaus 70

Laut Energiesparverordnung (EnEv) darf der Energieverbrauch bei einem Neubau einen bestimmten Standardwert nicht überschreiten. Dieser bezieht sich auf den Energiebedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche.

Alle Neubauten entsprechen dem Effizienzhaus-100-Standard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Effizienzhaus 70 steigert die Energieeffizienz durch einen 30 Prozent geringeren Verbrauch. Sowohl Alt- als auch Neubauten können nach diesem Standard saniert bzw. errichtet werden. Das Effizienzhaus 70 senkt nicht nur die Energiekosten – die Immobilie zeichnet sich auch durch Werterhalt aus. Außerdem gewährt die KfW den Besitzern eines nach diesem Standard gebauten Hauses besonders zinsgünstige Kredite.
Effizienzhaus 70: Erforderliche Maßnahmen

Die Standards des Effizienzhauses 70 können durch verschiedene Sanierungsmaßnahmen erreicht werden. Eine gute Außenwand-, Fenster- und Dachdämmung sowie eine neue Heizanlage, zum Beispiel Wärmepumpen, Holzpellet- oder Biomasseheizungen verbessern die Energiebilanz des Gebäudes. Zusätzlich kann das Effizienzhaus 70 auch mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden, dadurch erhält der Bauherr neben dem günstigen KfW-Kredit auch staatliche Förderungen. Insgesamt darf der Transmissionswärmeverlust, d. h. der Wärmeverlust an Fenstern, Böden und Dächern, nicht höher als 85 Prozent im Vergleich zum Referenzgebäude der Energiesparverordnung sein. Ein Energieberater hilft dem Bauherrn dabei, die geforderten Werte einzuhalten.

Effizienzhaus 70: Förderung

Für den Neubau des Effizienzhauses 70 können Bauherren einen KfW-Kredit über 100 Prozent der Baukosten bis 50.000 Euro erhalten. Energieeffizient sanierte Altbauten werden mit dem151/152 Kredit bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit unterstützt. Die Art des Kredits ist jedoch davon abhängig, ob es sich um eine vollständige Renovierung oder um Einzelmaßnahmen handelt. Zudem bietet die KfW für Altbauten einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent an. Dadurch wird die Laufzeit des Darlehens verkürzt und der Betrag reduziert, maximal müssen Sie 9.375 Euro weniger zurückzahlen.